Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite
zum Streckenabschnitt PFA 1.4!

Der Abschnitt, den wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen möchten, erstreckt sich im westlichen Stadtgebiet von Dorfen und umfasst die Stadtteile Embach, Esterndorf und Anning.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder Sie buchen eine telefonische Sprechstunde über das Kontaktformular und wir rufen Sie gerne zurück.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Der Abschnitt 1.4 liegt auf der Bahnlinie zwischen Markt Schwaben und Ampfing. Die Ausbaumaßnahmen im Bereich der 4,8 Kilometer langen Strecke (Bahn-Kilometer 40,200 – 45,000) liegen im westlichen Stadtgebiet von Dorfen im Landkreis Erding.

Fünf bestehende Eisenbahnüberführungen im Bereich zwischen Embach und Lappach werden im Rahmen des Ausbaus für das zweite Gleis erweitert. Im Abschnitt 1.4 gibt es keine Maßnahmen an Stationen oder Bahnübergängen.

Das zweite Gleis wird auf dem gesamten Bereich zwischen km 40,200 und 45,000 nördlich des bestehenden Gleises errichtet.

Im Zuge der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing (ABS 38) wird die komplette Strecke elektrifiziert und in weiten Teilen zweigleisig ausgebaut. Damit erhöhen wir die Kapazität der Strecke und ermöglichen bessere Verbindungen. Durch die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf bis zu 200 Stundenkilometer machen wir kürzere Reisezeiten möglich. Nach dem Ausbau können auf der Strecke moderne und umweltfreundliche Elektroloks fahren.

Weitere Themen

Schall- und Erschütterungsschutz

Aufgrund der wesentlichen Änderungen an der Bahnstrecke im Zuge des Ausbaus haben Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch auf Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz. Die Grenzwerte, die dabei einzuhalten sind, werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.

Im Rahmen der Planung haben externe Schallgutachter ein umfangreiches Schall- und Erschütterungsgutachten erstellt. Aus diesem wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten.

Schallschutzmaßnahmen können sowohl aktiv (z.B. Schallschutzwände an der Bahnstrecke) als auch passiv (z.B. Lüfter am Haus) sein.

Umwelt- und Artenschutz

Weil das zweite Gleis größtenteils unmittelbar neben das bestehende Gleis gebaut wird, reicht es nur gelegentlich an Schutzgebiete heran. Dennoch sind wir uns unserer Verantwortung für die Natur und die Umwelt bewusst. Ihr Schutz ist uns ein besonderes Anliegen.

Alle Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden daher bereits während der Planungen berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel auch die Untersuchung der Pflanzen- und Tierwelt mitsamt ihren Lebensräumen. Bei einer ausführlichen Umweltkartierung wurden entlang der Strecke über einen Zeitraum von einem Jahr alle relevanten Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume betrachtet und erfasst. Dadurch ergibt sich ein sehr genauer Überblick über die Flora und Fauna im Bereich der Strecke und entsprechende Maßnahmen zum Schutz, insbesondere Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, werden daraus abgeleitet.

Genehmigungsverfahren

Am 16.12.2022 wurden die Genehmigungsunterlagen im Umfang von 11 Ordnern für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 zur Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Der Streckenabschnitt im westlichen Stadtgebiet von Dorfen ist damit der erste Abschnitt der ABS 38, der in die Genehmigungsphase übertritt.

Als zuständige Genehmigungsbehörde wird das EBA die Unterlagen für den Streckenausbau im Bereich Embach, Esterndorf und Anning für das formale Anhörungsverfahren vorbereiten. Dabei werden die Unterlagen für den Streckenabschnitt auch zur Einsicht für die Bürger:innen ausgelegt.

Im Rahmen einer festgelegten Frist nach Ende dieser Offenlage können Privatpersonen ihre Einwände einreichen. Im Anschluss an die Offenlegung können auch Träger öffentlicher Belange (TöB) innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen. Die Einwendungen werden anschließend im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit dem Vorhabenträger, also der DB InfraGO AG besprochen.

Das genaue Verfahren, sowie wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der Kommune bekannt gemacht und zusätzlich auf dieser Homepage mitgeteilt.

Wie die Planung neuer Infrastruktur funktioniert, zeigt dieser Erklärfilm anschaulich.

ABS 38 im Dialog

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen persönlich zur Verfügung!

Auf der Themenseite haben wir viele Informationen im Zusammenhang mit dem Streckenabschnitt 1.4 der ABS 38 für Sie zusammengestellt. Auch in unserer virtuellen Informationsveranstaltung am 4. November 2020 standen wir Ihnen Rede und Antwort. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein oder Sie möchten sich mit einem persönlichen Anliegen an uns wenden, dann können Sie gerne einen telefonischen Gesprächstermin mit unserem Projektteam vereinbaren. Wir rufen Sie zum gewünschten Zeitpunkt an.

Je konkreter Sie Ihre Frage bereits bei der Terminvereinbarung angeben, desto besser können wir uns auf das Gespräch vorbereiten und Ihnen kompetent weiterhelfen.

Aktualisierung: Zurzeit stehen keine Sprechstunden-Termine zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen an abs38@deutschebahn.com. Vielen Dank!

ABS 38 live im Webcast

Am 4. November 2020 haben wir Sie zu unserer virtuellen Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei haben wir unseren Zuschauern die geplanten Maßnahmen für den Ausbau der Bahnstrecke im Planfeststellungsabschnitt 1.4 vorgestellt und ihre Fragen dazu beantwortet.

Hier finden Sie die Präsentation zum Webcast. Die Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung haben wir hier für Sie eingestellt.

Fragen & Antworten

Planung & Genehmigung

Wie ist der aktuelle Stand im Abschnitt 1.4 und was sind die nächsten Schritte?

Am 16.12.2022 wurden die Genehmigungsunterlagen im Umfang von 11 Ordnern für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 zur Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Der Streckenabschnitt im westlichen Stadtgebiet von Dorfen ist damit der erste Abschnitt der ABS 38, der in die Genehmigungsphase übertritt.

Als zuständige Genehmigungsbehörde wird das EBA die Unterlagen für den Streckenausbau im Bereich Embach, Esterndorf und Anning für das formale Anhörungsverfahren vorbereiten. Dabei werden die Unterlagen für den Streckenabschnitt auch zur Einsicht für die Bürger:innen ausgelegt.

Im Rahmen einer festgelegten Frist nach Ende dieser Offenlage können Privatpersonen ihre Einwände einreichen. Im Anschluss an die Offenlegung können auch Träger öffentlicher Belange (TöB) innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen. Die Einwendungen werden anschließend im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit dem Vorhabenträger, also der DB InfraGO AG besprochen.

Das genaue Verfahren, sowie wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der Kommune bekannt gemacht und zusätzlich auf dieser Homepage mitgeteilt.

Warum wird der Abschnitt 1.4 als erstes eingereicht?

Der Abschnitt 1.4 ist einer von sieben Planfeststellungsabschnitten im Bereich Markt Schwaben–Ampfing (Planungsabschnitt 1 der ABS 38). Mit 4,8 Kilometern Länge ist es einer der kürzesten Abschnitte, der zudem wenige und unkompliziertere Brückenbaumaßnahmen enthält.

Wie sind die Verantwortlichkeiten von Bahn und Stadt Dorfen?

Drei Eisenbahnüberführungen (Embach, Esterndorf, Anning/Flutöffnung) im Abschnitt 1.4 sind Kreuzungen der Bahnlinie München–Mühldorf–Freilassing mit kommunalen Straßen der Stadt Dorfen. Zuständiger Straßenbaulastträger und Kreuzungspartner der Bahn ist somit für alle drei Kreuzungen die Stadt Dorfen.

Die Stadt Dorfen muss sich gemäß EKrG § 12 an den Planungs- und Baukosten beteiligen, wenn sie ein Verlangen für die künftigen Brückenbauwerke äußert. Für die o.a. Eisenbahnüberführungen hat die Stadt kein Verlangen geäußert.

Wie laufen die Bauphasen ab?

Die voraussichtliche Bauzeit für den gesamten Planfeststellungsabschnitt 1.4 beträgt circa vier Jahre. Das Vorhaben gliedert sich in folgende Bauphasen:

Bauphase 1
In der ersten Bauphase kommt es zur Erneuerung der Brückenbauwerke und Durchlässe. Dabei werden alle neuen Bauwerke für das spätere zweite Gleis ausgelegt und vorbereitet. Hierbei werden im Vorfeld die Baustelleneinrichtungsflächen für die entsprechenden Brückenbaustellen hergerichtet. Die Brückenbauwerke werden größtenteils neben der Bahnstrecke errichtet und während einer Sperrpause (Sperrung der Bahnstrecke) in ihre Endlage verschoben. Die Auswirkungen auf den Bahnbetrieb durch Vollsperrungen sind durch das gleichzeitige Einschieben mehrere Brücken so gering wie möglich gehalten.

Bauphase 2
Jetzt beginnen die Erdarbeiten zur Verbreiterung der bestehenden Bahndämme und Einschnitte für das zweite Gleis. Dabei sind aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgesehen.

Bauphase 3
Es folgt die Herstellung des zweiten Gleises mit Installation der dafür notwendigen Leit- und Sicherungstechnik (LST) und Schallschutzwänden. Das neue Gleis wird mittels zweier Weichenverbindungen an den Enden des Planfeststellungsabschnittes mit dem Bestandsgleis verbunden.

Bauphase 4
Nach der Inbetriebnahme des zweiten Gleises wird das bestehende alte Gleis für den Schienenverkehr stillgelegt und demontiert. Es folgen weitreichende Bodenverbesserungsmaßnahmen, um den Baugrund unter dem alten Gleis zu ertüchtigen.

Bauphase 5
Nun wird der neue Oberbau im Bereich der Bestandsgleise hergestellt und die LST-Einrichtungen für den zweigleisigen Betrieb errichtet.

Bauphase 6
In Bauphase 6 wird das sanierte Bestandsgleis in Betrieb genommen. Die Oberleitung wird nach dem zweigleisigen Ausbau der benachbarten Abschnitte errichtet.

Wie wurde die Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert?

In öffentlichen und nicht-öffentlichen Stadtratssitzungen oder Bürgerversammlungen hat die Bahn seit 2014 das Vorhaben zum Ausbau im PFA 1.4 in der Stadt Dorfen der Öffentlichkeit vorgestellt. Präsentationen dazu finden Sie in unserer Mediathek.

Zuletzt hat die Projektleitung in einer virtuellen Informationsveranstaltung am 4. November 2020 über die Ausbaumaßnahmen berichtet und stand für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation zum Webcast finden Sie hier.

Was passiert mit den bestehenden Kreuzungen im Streckenabschnitt?

Fünf bestehende Eisenbahnüberführungen im Bereich zwischen Embach und Lappach werden im Rahmen des Projekts ABS 38 für das zweite Gleis erweitert. Konkret sind dies:

  • km 41,054 Embach
  • km 41,258 Geiselbach
  • km 41,716 Esterndorf
  • km 42,930 Anning/Flutöffnung
  • km 44,908 Lappach
Wie wird Umwelt- und Naturschutz in den Planungen berücksichtigt?

Alle Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden bereits während der Planungen berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel auch die Untersuchung der Pflanzen- und Tierwelt mitsamt ihren Lebensräumen. Bei einer ausführlichen Umweltkartierung wurden entlang der Strecke über einen Zeitraum von einem Jahr alle relevanten Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume betrachtet und erfasst. Dadurch ergibt sich ein sehr genauer Überblick über die Flora und Fauna im Bereich der Strecke und entsprechende Maßnahmen zum Schutz, insbesondere zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, werden daraus abgeleitet.

Im Ergebnis der umweltplanerischen Arbeiten stehen diverse Unterlagen, die durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Zu diesen Unterlagen gehören beispielsweise der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Umweltverträglichkeitsstudie als wesentliche naturschutzfachliche Unterlagen; in den genannten Unterlagen werden die Eingriffsermittlung durchgeführt, die Kompensationsmaßnahmen geplant und die umweltrelevanten Ergebnisse der übrigen Unterlagen dargestellt.

Schall- und Erschütterung

Werden in dem betroffenen Bereich Schallschutzmaßnahmen umgesetzt?

Im Rahmen der Planung haben externe Schallgutachter ein umfangreiches Schall- und Erschütterungsgutachten erstellt. Aus diesem wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten.

Im Bereich Esterndorf sind etwa 345 Meter Schallschutzwand mit einer Höhe von circa 3 Metern vorgesehen sowie circa 282 Meter Schallschutzwand mit einer Höhe von 4 Metern über Schienenoberkante. Darüber hinaus wird es in den Bereichen Esterndorf, Anning und Lappach ein besonders überwachtes Gleis (BüG) auf einer Länge von insgesamt rund 2.000 Metern geben.

Außerdem wird es voraussichtlich 30 Wohneinheiten auf 13 Anwesen mit Anspruch auf passiven Schallschutz geben.
Die geplanten Maßnahmen zum Schallschutz zwischen Embach und Anning können Sie auch der Übersichtskarte entnehmen.

Was bringt das besonders überwachte Gleis (BüG)?

Das „besonders überwachte Gleis“, abgekürzt BüG, ist eine Maßnahme zur Lärmminderung. Beim BüG werden die Schienen in einem besonderen Verfahren geschliffen und in regelmäßigen Abständen von einem Schallmesszug auf ihre akustische Qualität überprüft.

Das „besonders überwachte Gleis“ setzt an der Quelle des Schienenverkehrslärms an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche des Schienenkopfes ist, desto geringer ist die Schallemission eines Zuges auf diesem Gleis. Ergibt sich eine Abweichung der Vorgaben, wird nachgeschliffen. Durch das besonders überwachte Gleis kann die Höhe der Schallschutzwände reduziert werden.

Wer hat Anspruch auf Schallschutz?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt unter anderem den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs- und Baugeräusche. Demnach ist beim Neubau oder der wesentlichen Änderung eines vorhandenen Verkehrsweges sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Allerdings müssen Kosten und Nutzen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

Beim Bau oder der wesentlichen Änderung eines Schienenweges ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen Immissionsgrenzwert, festgelegt in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV), nicht überschreitet:

Wieso erhalten nicht alle Anlieger entlang der Strecke Schallschutzwände?

Manchmal können aktive Maßnahmen, wie Schallschutzwände, aus technischen oder topografischen Gründen oder aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit nicht realisiert werden. Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen die Kosten einer Schallschutzmaßnahme stets angemessen zu ihrer Wirksamkeit sein. Wirksam heißt: größtmöglicher Nutzen. Der Nutzen wird über den Begriff der gelösten Schutzfälle definiert. Dabei versteht man unter einem Schutzfall eine Wohneinheit mit einer Pegelüberschreitung.

Wenn aktiver Schallschutz nicht ausreicht, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, oder eine Schallschutzwand aus oben genannten Gründen nicht infrage kommt, dann hat der Eigentümer eines betroffenen Gebäudes einen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, für die die Deutsche Bahn zu 100 Prozent die Kosten übernimmt.

Gibt es auch während der Bauzeit Schallschutzmaßnahmen?

Schon während der Bauzeit wird es Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz für die Anwohner geben. Dazu gehören Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle, die Beschränkung der Betriebsdauer und die Überwachung des Baulärms durch aktives Baulärmmanagement.

Was versteht man unter aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen?

Bei Maßnahmen zum Schallschutz unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Als aktiv werden Maßnahmen direkt an der Strecke bezeichnet. In aller Regel sind das Schallschutzwände oder Maßnahmen am Gleis.

Bei passiven Maßnahmen hingegen werden Änderungen an den betroffenen Gebäuden vorgenommen, beispielsweise Schallschutzfenster eingebaut. Auf passive Maßnahmen wird nur dann zurückgegriffen, wenn aktive Maßnahmen nicht möglich oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sind.