Abschnitt 3.1 – Schall- und Erschütterungsschutz
Für eine leisere Schiene
Neben einer starken Schiene für mehr klimafreundlichen Verkehr ist uns wichtig, dass die Anwohnenden an der Ausbaustrecke 38 ebenfalls von dem Ausbau profitieren. Zu ihrem Schutz ist nach dem schalltechnischen Gutachten eine Kombination aus aktiven und passiven Maßnahmen vorgesehen. Wo im Abschnitt Tüßling–Garching an der Alz welche Schallschutzmaßnahmen geplant sind, können Sie der interaktiven Karte und den Bauplänen auf dieser Seite entnehmen.
Neben einer starken Schiene für mehr klimafreundlichen Verkehr ist uns wichtig, dass die Anwohnenden an der Ausbaustrecke 38 ebenfalls von dem Ausbau profitieren. Zu ihrem Schutz ist nach dem schalltechnischen Gutachten eine Kombination aus aktiven und passiven Maßnahmen vorgesehen.
Rechtlicher Rahmen
Bei Ausbaustrecken wie der ABS 38 gilt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz das Prinzip der Lärmvorsorge. Demnach müssen schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen verhindert und Grenzwerte eingehalten werden. In der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist festgelegt, wann Anwohnende an einer Bahnstrecke Anspruch auf Schallschutz haben.
Schalltechnische Untersuchung
Wo an der Strecke Maßnahmen zum Schutz von Anwohnenden notwendig sind, um die Grenzwerte einzuhalten, wird durch unabhängige Gutachten im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt. Dabei berechnen sie, wie viel Schall nach dem Ausbau der Bahnstrecke bei angrenzenden Gebäuden ankommt, und berücksichtigen die aktuellen Verkehrsprognosen des Bundes. Diese sind im Bundesverkehrswegeplan und im Deutschlandtakt des Bundes enthalten.
Für Wohngebiete sind die Grenzwerte beispielsweise tagsüber mit einem gewöhnlichen Gespräch und nachts mit leiser Radiomusik aus einem Meter Entfernung zu vergleichen.
Maßnahmen zum Schutz vor Schall
Aktive Schutzmaßnahmen befinden sich direkt an der Bahnstrecke und wirken auf den Ausbreitungsweg des Schalls. Dazu zählen beispielsweise Schallschutzwände. Sie sind zum Gleis hin hoch absorbierend und verhindern so die Entstehung von Schallreflexionen. Meist bestehen die Wände aus Aluminium. Wir verwenden aber auch Beton, Glas, Holz oder eine Kombination verschiedener Materialien.
Eine weitere Maßnahme ist das Besonders überwachte Gleis. Dabei wird durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen eine besonders glatte Oberfläche geschaffen. Dies reduziert das Abrollgeräusch der Räder um 2 bis 3 dB(A).
Passive Maßnahmen sind dagegen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie zum Beispiel Schallschutzfenster und schalldämmende Lüfter. Sie können ergänzend zum Einsatz kommen, wenn die Voraussetzungen für aktive Maßnahmen fehlen oder diese nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten.
Seit Ende 2020 sind Güterzüge mit Flüsterbremsen aus Verbundstoff ausgerüstet. Die Folge: Ihr Schall reduziert sich um 10 dB (A). Das entspricht einer gefühlten Halbierung des Schalls. Zusammen mit immer moderneren Fernverkehrszügen und Elektro- statt Dieselzügen, die nach dem Ausbau auf der Strecke fahren können, wird es künftig trotz des höheren Verkehrsaufkommens insgesamt leiser.
Dieses Video erläutert noch einmal den Unterschied zwischen aktivem und passivem Schallschutz.
Erschütterungsschutz
Schwingungen in Gleisnähe
Schienenverkehr erzeugt neben dem akustisch wahrnehmbaren Schall auch Erschütterungen in Gleisnähe. Wellenartig breiten sich die Schwingungen im Boden aus und können bis an benachbarte Gebäude reichen. Über das Fundament können sich die Schwingungen auf Decken und Wände übertragen und dort Vibrationen verursachen. Diese versucht die Deutsche Bahn möglichst gering zu halten.
Grenzwerte für Erschütterungen
Erschütterungen gehören ebenfalls zu den Immissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt sind. Bei ihren Planungen greift die Deutsche Bahn zudem auf technische Regeln wie DIN-Normen und die aktuelle Rechtsprechung zurück.
Maßnahmen zum Schutz
Um Anwohnende an unserer Bahnstrecke vor Erschütterungen durch den Bahnausbau zu schützen, beauftragen wir unabhängige Gutachten für erschütterungstechnische Untersuchungen. Dabei werden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie der Beschaffenheit des Untergrunds und der Häufigkeit vorbeifahrender Züge, repräsentative Gebäude an der Bahnstrecke ermittelt.
Dort werden für das Gutachten Messungen vor Ort durchgeführt. Von diesen Werten ausgehend, ermitteln sie geeignete Schutzmaßnahmen. Typische Maßnahmen sind beispielsweise besohlte Schwellen oder Unterschottermatten. Diese federn Erschütterungen von Zügen ab.
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Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.
Welche Züge nach dem Ausbau wann und wie häufig auf der Strecke verkehren, liegt in den Händen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der freien Wirtschaft. Eine Prognose dazu enthält der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Nach der Prognose richten sich die Planungen für das Ausbauvorhaben und das Ausmaß an Schallschutz. Diesen berechnen unabhängige Gutachter:innen anhand von gesetzlichen Vorgaben. Die Prognose prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für den BVWP 2040. Bis dies abgeschlossen ist und der neue BVWP veröffentlicht ist, haben sich unsere Planungen nach dem Deutschlandtakt zu richten. Die Netzgrafiken des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt des Bundes sind hier online einzusehen.
Welche Maßnahmen zum Schutz von Anwohnenden notwendig sind, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, ermitteln unabhängige Gutachten in einer schalltechnischen Untersuchung. Dabei berechnen sie, wie viel Schall nach dem Ausbau bei angrenzenden Gebäuden ankommt und berücksichtigen die aktuellen Verkehrsprognosen des Bundes.
Vorherige Untersuchungen und Planungsstände, wie die Vorplanung von 2020, stellten eine erste Einschätzung dar und hatten sich nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu richten. Die darin enthaltene Prognosen prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für voraussichtlich 2040. Bis dies abgeschlossen ist, haben sich unsere Planungen an dem Deutschlandtakt zu orientieren. Dieser ist eine Fortschreibung des BVWP 2030 und zielt tagsüber auf mehr Nahverkehr zum Knotenpunkt München und in der Region ab.
Zudem enthält der Deutschlandtakt weniger Verkehr in der Nacht. Dadurch sind nachts weniger Maßnahmen zum Schutz vor Schall notwendig. Diese machen aufgrund der geringeren Grenzwerte für die Nachtruhe den Großteil solcher Schutzmaßnahmen für Anwohnende aus.
Ändert sich die Prognose für die ABS 38 bis zur Genehmigung und wird in dem Zuge ein angepasster Schallschutz notwendig, müssen unabhängige Gutachter:innen das Ausmaß erneut berechnen. Dabei sind sie stets an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, um die in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Damit unabhängige Gutachter den gesetzlichen Anspruch von Anwohnenden auf Schallschutzmaßnahmen berechnen können, bedarf es eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Ein solcher Plan liegt bislang nicht vor. Ist dies bis zur Genehmigung der Fall, ist es möglich, ein Schallgutachten zu beauftragen, d.h. Schutzansprüche zu untersuchen, und solche in den Planungen zu berücksichtigen.
Bei Streckenabschnitten mit besonders überwachten Gleisen wird deren Zustand regelmäßig kontrolliert und von einem Schienenschleifzug abgeschliffen, wenn sie zu rau sind. So setzt die Schutzmaßnahme direkt an der Schallquelle des Schienenverkehrs an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche, desto geringer die Schallemission eines Zugs auf diesem Gleis. Weichen diese von den Vorgaben ab, wird nachgeschliffen.
Die Durchführung der regelmäßigen Schallmesszugfahrten im bundeweiten Streckennetz wird vom Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Die Ergebnisse der Messungen sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Aus diesem Grund gelten besonders überwachte Gleise, wie Schallschutzwände, als aktive Schallschutzmaßnahmen, die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen und gesetzlich anerkannt sind.
Ende 2020 hat unser Projektteam mit der Gemeinde drei mögliche Varianten für Schallschutzwände am Bahnhof Garching an der Alz besprochen. Gibt bis zur Genehmigung eine Lösung, wer die Differenzkosten für die beiden übergesetzlichen Varianten an den Industriegleisen übernimmt, ist es möglich, eine der beiden übergesetzlichen Varianten in die Planungen aufzunehmen.
Von Markt Schwaben bis Mühldorf werden wir die ABS 38 gemäß unserem Projektauftrag des Bundes für eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h ausbauen. Von Tüßling bis Freilassing ist dies nicht wirtschaftlich, daher beträgt sie in dem Abschnitt 160 km/h.
Da die Art und das Ausmaß der Baumaßnahmen, wie der Streckenverlauf und Bahnübergänge, von dieser Geschwindigkeit abhängen, sind die Planungen auf 160 km/h ausgerichtet. So wird es Zügen nicht möglich sein, in dem Abschnitt mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren.
Würde der Bund eine höhere Maximalgeschwindigkeit nachträglich erwägen, wäre ein erneuter Ausbau nötig. Solche Infrastrukturmaßnahmen erfordern angesichts der dafür notwendigen Investitionen eine langfristige Planung. Dazu wird der Bundesverkehrswegeplan regelmäßig überprüft. Er schätzt realistisch ein, wie sich der Schienenverkehr in Deutschland entwickeln wird.