Abschnitt 3.5 – Umwelt- und Naturschutz

Vor, während und nach dem Bau

Der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt hat für uns bei der ABS 38 oberste Priorität. Unser Ziel ist daher ein Streckenausbau, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Belange bestmöglich vereint. Bei der Planung großer Infrastrukturprojekte muss die Deutsche Bahn zahlreiche Vorgaben und Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene beachten. Dabei sind wir von Anfang an darauf bedacht, Eingriffe in die Natur möglichst zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.

Foto: DB AG

Umweltfachliche Planung und Bauüberwachung

Die Grundlage der vorbereitenden Planungen ist die gesetzlich geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung. Hier ermitteln, analysieren und bewerten unsere Planer:innen umfassend die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.

Auf Basis der Prüfungsergebnisse erarbeiten wir einen Landschaftspflegerischen Begleitplan. Darin werden die Eingriffe detailliert bewertet und konkrete Aktivitäten zum Schutz der Natur festgelegt.

Mit einer umweltfachlichen Bauüberwachung stellen wir sicher, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. So sorgen wir dafür, dass die Planungen sowie die Gesetze und Pflichten eingehalten werden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenarten an der Ausbaustrecke 38 sind auch die Maßnahmen, die wir zu deren Schutz planen:

  • Vermeidungsmaßnahmen, zum Beispiel keine Baumfällungen während der Vogelbrutzeit
  • Minimierungsmaßnahmen wie eine insektenfreundliche Beleuchtung an Baustellen
  • Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände mit Durchlässen, zum Beispiel für Kleinsäuger
  • Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen wie die Umsiedlung von Eidechsen auf geeignete Ausgleichsflächen
Haselmaus im Versteck (Foto: Dr. Schober GmbH)
Männliche Zauneidechse (Foto: Dr. Schober GmbH)
Schallschutzwand mit Tierdurchlass (Foto: DB AG)

Praxisbeispiel: Renaturierte Osterwiese in Tüßling

Das ehemalige Maisfeld zwischen Mühldorf und Tüßling haben wir zum Beispiel bereits zum Ausgleich für den zweigleisigen Ausbau zu einer blühenden Blumenwiese umgestaltet. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Altötting und der Unteren Naturschutzbehörde haben wir die Bewirtschaftung des Areals übernommen.

Auf dem dreieinhalb Hektar großen Feld blühen seitdem im Sommer tausende Lichtnelken, die das Areal in einem intensiven Lila erstrahlen lassen.

Foto: DB AG

Mit zwei Tümpeln schaffen wir zudem neue Lebensräume für Amphibien wie Gelbbauchunken und Wiesenbrüter wie Kiebitze. Während der Brutzeit wird das Gelände durch Zäune geschützt, um Störungen durch ein unachtsames Betreten zu verhindern.

Hand in Hand mit Verbänden für Natur- und Artenschutz

Um die Flora und Fauna an der ABS 38 bestmöglich zu schützen, tauschen wir uns regelmäßig mit Verbänden wie dem BUND Naturschutz und dem Landesverband für Amphibien- und Reptilienschutz in Bayern aus.

Dieses Video fasst noch einmal anschaulich zusammen, was die Deutsche Bahn sowohl bei Neubaustrecken als auch bei Ausbaustrecken wie der ABS 38 für den Naturschutz unternimmt.

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Weiterer Projektablauf

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.

Wie geht es für den Abschnitt 3.5 weiter?

Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir den Abschnitt Laufen beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Wenn es so weit ist, werden wir alle Beteiligten und die Öffentlichkeit darüber informieren.

Können sich die Planungen noch ändern?

Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Team die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. D.h. die Unterlagen werden für das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde formell aufbereitet, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erhalten. Wesentliche Änderungen, insbesondere an den Baumaßnahmen, sind nicht vorgesehen. Kommt es in Einzelfällen zu Änderungen, informieren wir die entsprechenden Stakeholdern darüber. Dazu zählen beispielsweise Schutzmaßnahmen für die Umwelt oder Flächen für die Bauphase.