Planunterlagen zum Bahnübergang Weidenbach liegen zur Einsicht öffentlich aus

Im Zeitraum vom 19.10.2020 bis 18.11.2020 können die Unterlagen zur Planfeststellung des Bauvorhabens in Heldenstein eingesehen werden:

Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein
Schulstraße 5a, 84431 Heldenstein, Zimmer 02

Parallel dazu sind die Planunterlagen zu den Zeiten der Auslegung auch im Internet auf der Projektseite veröffentlicht und einsehbar.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens besteht für jeden, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen bei der Regierung von Oberbayern. Diese können schriftlich oder persönlich zur Niederschrift in der Gemeinde Heldenstein (s.o.) oder bei der Regierung von Oberbayern erhoben werden:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 4122

Die Frist für die privaten Einwender und die Gemeinde ist der 02.12.2020. Die Einwendungsfrist für die Träger öffentlicher Belange (TöBs) ist der 06.11.2020.

Der Bahnübergang Weidenbach

Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus von München über Mühldorf nach Freilassing (ABS 38) wird die Streckengeschwindigkeit im Abschnitt Markt Schwaben – Ampfing auf bis zu 200km/h erhöht. In diesem Bereich müssen daher alle höhengleichen Bahnübergänge beseitigt werden. Anstelle des Bahnübergangs Weidenbach wird der bestehende Wirtschaftsweg südlich der Bahntrasse ausgebaut und die Kreisstraße Mü 21 parallel entlang der Bahnlinie geführt mit Anschluss an die Staatsstraße 2084.

Die DB Netz AG hat die Planfeststellungsunterlagen für die bahnparallele Straße am 28. Juni 2019 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

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